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Neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – Risikobeurteilung

Aktualisiert: 27. März


Neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – Risikobeurteilung


Mit der Verordnung 2023/1230 hat die Europäische Union eine neue rechtliche Grundlage für den sicheren Betrieb von Maschinen geschaffen. Ab dem 20. Januar 2027 tritt diese Verordnung verbindlich in Kraft und löst die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Mit ihr gehen bedeutende Neuerungen einher, die sowohl den rechtlichen Rahmen als auch die Sicherheitsanforderungen an Maschinen umfassend modernisieren. Besonders die Risikobeurteilung spielt eine zentrale Rolle, da sie umfassender und detaillierter geregelt wird als zuvor. Sie bildet das Fundament für die sichere Entwicklung, den Betrieb und die Instandhaltung von Maschinen. 


Erweiterung des Geltungsbereichs und neue Anforderungen


Die neue EU-Maschinenverordnung erstreckt sich nicht mehr nur auf Hersteller, sondern betrifft alle Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Maschinen. Neben Herstellern werden auch Importeure, Händler, Vermieter sowie Betreiber explizit in die Verantwortung genommen. Wer eine Maschine in Verkehr bringt oder über wesentliche Umbauten an bestehenden Anlagen entscheidet, muss die neuen Vorschriften berücksichtigen.


Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Sicherheit digitaler Komponenten. Die Verordnung definiert nun explizit sowohl Sicherheitsbauteile als auch softwarebasierte Elemente, wodurch Cybersicherheit verstärkt in den Fokus rückt. Damit trägt die Verordnung den modernen Herausforderungen vernetzter Maschinen Rechnung und verpflichtet die Wirtschaftsakteure, gegen digitale Bedrohungen wie Cyberangriffe geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.


Risikobeurteilung als durchgehender Prozess


Ein zentrales Element der neuen Maschinenverordnung ist die Risikobeurteilung, die sich nicht mehr nur auf die Entwicklungsphase beschränkt, sondern den gesamten Lebenszyklus einer Maschine begleitet. Hersteller müssen kontinuierlich sicherstellen, dass Risiken erkannt, bewertet und minimiert werden. Die Verordnung fordert eine systematische Vorgehensweise, die alle potenziellen Gefährdungen einbezieht, inklusive derjenigen, die sich aus einer vorhersehbaren Fehlanwendung ergeben.


Dies bedeutet, dass nicht nur beabsichtigte, sondern auch unbeabsichtigte Nutzungsweisen in die Risikobewertung einfließen müssen. Beispielsweise kann die unsachgemäße Bedienung einer Maschine durch ungeschultes Personal oder das Verwenden von nicht zugelassenem Zubehör ein Risiko darstellen, das in der Bewertung zu berücksichtigen ist. Hersteller müssen Mechanismen entwickeln, um solchen Fehlanwendungen proaktiv vorzubeugen, sei es durch technische Schutzmaßnahmen oder verstärkte Nutzeranweisungen.


Integration der Cybersicherheit in die EU-Maschinenverordnung


Mit der zunehmenden Vernetzung industrieller Maschinen ist auch die Cybersicherheit ein wesentlicher Aspekt der Risikobeurteilung geworden. Die Maschinenverordnung verlangt, dass Hersteller nicht nur mechanische und elektrische Risiken analysieren, sondern auch digitale Gefahrenquellen berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem:


  • Schutz vor unerlaubtem Zugriff und Manipulation von sicherheitsrelevanten Systemen

  • Gewährleistung der Datenintegrität, insbesondere bei Maschinen, die mit anderen vernetzt sind

  • Regelmäßige Sicherheitsupdates und Maßnahmen zur Verhinderung von Cyberangriffen


Ein besonders kritischer Punkt ist der Schutz von Software, die als sicherheitsrelevantes Bauteil dient. Die Verordnung fordert, dass solche Software vor unbefugter Veränderung geschützt wird, um sicherzustellen, dass Maschinen nicht durch Manipulation oder Hackerangriffe unsicher werden. Dies stellt insbesondere für Hersteller eine neue Herausforderung dar, da sie nun verstärkt auf IT-Sicherheitsmaßnahmen setzen müssen.


Vorbereitung auf die neuen Anforderungen


Obwohl die Maschinenverordnung erst im Januar 2027 in Kraft tritt, ist es ratsam, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Unternehmen sollten ihre Entwicklungs- und Produktionsprozesse bereits jetzt anpassen, um eine reibungslose Überführung zu gewährleisten. Dazu gehören:


  • Eine frühzeitige Integration der erweiterten Risikobeurteilung in den Entwicklungsprozess

  • Schulungen für Mitarbeiter, insbesondere im Hinblick auf Cybersicherheit und neue regulatorische Anforderungen

  • Dokumentation der Risikobeurteilungen und regelmäßige Aktualisierung der Sicherheitsanalysen


Durch eine proaktive Herangehensweise können Unternehmen sicherstellen, dass sie nicht nur gesetzeskonform handeln, sondern auch die Sicherheit ihrer Maschinen und Produkte optimieren. Die neuen Regelungen tragen dazu bei, Unfälle und Sicherheitsrisiken zu minimieren und die Wettbewerbsfähigkeit in einem zunehmend digitalisierten Markt zu stärken.


Fazit


Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bringt tiefgreifende Änderungen, insbesondere im Bereich der Risikobeurteilung. Hersteller, Importeure und Betreiber müssen sich auf erweiterte Sicherheitsanforderungen einstellen und insbesondere die Cybersicherheit als integralen Bestandteil der Maschinenentwicklung betrachten. Eine systematische und kontinuierliche Risikobeurteilung ist nicht nur eine regulatorische Verpflichtung, sondern auch ein entscheidender Faktor für die sichere und zukunftsfähige Gestaltung der Maschinenindustrie. Unternehmen, die sich rechtzeitig vorbereiten, profitieren langfristig von einer gesteigerten Sicherheit und erhöhter Wettbewerbsfähigkeit.



Quellen:






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