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Neue EU-Maschinenverordnung

Flagge der europäischen Union

Für Maschinen- und Anlagenbauer gilt ab dem 20. Januar 2027 eine neue europäische Maschinenverordnung, die den Verkauf und die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt redefiniert.


Hintergrund


Die Europäische Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 zielt darauf ab, den europäischen Binnenmarkt zu fördern, indem sie die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten harmonisiert. Die Branche ist ein bedeutender Wirtschaftszweig innerhalb des verarbeitenden Gewerbes in der EU und beschäftigt Millionen von Menschen. Ihr Umsatz von rund 740 Milliarden Euro spielt eine wesentliche Rolle für die wirtschaftliche Stabilität und das Wachstum in diesem Sektor - alleine in Deutschland erzielte der Maschinenbau 2023 einen Umsatz von 263 Milliarden Euro und beschäftigte eine Millionen Menschen. Bislang galt die Europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, welche jedoch durch die neue Verordnung 2027 ersetzt wird.


Der Änderungsbeschluss, der die neue Verordnung veranlasst hat, resultierte aus einer Reihe von Entwicklungen und Überlegungen. Im Jahr 2014 wurde das „Alignment Package“ von der EU veröffentlicht, welches acht Binnenmarktrichtlinien an den sog. „New Legislative Framework“ (NLF) anpasste. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG war jedoch nicht Bestandteil dessen, was eine Anpassung erst nötig machte. Eine Überprüfung der Richtlinie war insbesondere in Bezug auf digitale Technologien wie KI und das Internet der Dinge nötig.


Im Jahre 2020 identifizierte die EU-Kommission Lücken in der Gesetzgebung bezüglich Digitalisierung, KI, Robotik und dergleichen, aus denen vier Anpassungen abgeleitet wurden, darunter die Aktualisierung von Sicherheitsanforderungen und die Umwandlung der Richtlinie in eine Verordnung.


Die EU-Kommission veröffentlichte im April 2021 ihren Entwurf für die neue Maschinenverordnung, bevor sie im Juli 2023 in Kraft trat. Ab dem 20. Januar 2027 wird die Verordnung dann verbindlich für den Verkauf von Maschinen in der EU. Bis dahin gilt weiterhin die alte Maschinenrichtlinie - Eine Übergangsfrist wird es Stand jetzt nicht geben. Bestimmte Vorgaben für die Kommission und Mitgliedstaaten sind bereits vor dem 20. Januar 2027 umzusetzen. Die genauen Fristen finden sich in der Berichtigung der EU-Verordnung 2023/1230 vom 4. Juli 2023.


Gesetzliche Neuerungen und Absichten der EU


Die anstehende Verordnung definiert präzise Anforderungen und soll gleichzeitig Raum für Innovationen und technologische Fortschritte beibehalten. Besonders hervorzuheben sind die Anpassungen im Geltungsbereich sowie die überarbeitete Konformitätsbewertung für Produkte mit erhöhtem Risikopotenzial, die zuvor in Anhang IV geregelt waren.


Sicherheits- und Gesundheitsstandards für die Entwicklung und den Bau von Maschinen werden verschärft, um umfassenden Schutz für Gesundheit, Sicherheit und Umwelt zu gewährleisten. Die Verordnung legt fest, wie Maschinen im Binnenmarkt bereitgestellt werden müssen und definiert spezifische Anforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren, die beim erstmaligen Verkauf im Europäischen Wirtschaftsraum zu beachten sind. Zusätzlich bestehen für den Arbeitsschutz weiterhin nationale Vorschriften, die strengere Anforderungen als die Verordnung beinhalten können, wie bspw. die in Deutschland geltende Betriebssicherheitsverordnung bezüglich der Nutzung mit Arbeitsmitteln.


Ein zentraler Bestandteil der Verordnung ist Anhang I, der genau solche Maschinen und Produkte mit erhöhtem Risiko umfasst. Dieser Anhang enthält unter anderem Kategorien, die nur durch eine notifizierte Prüfstelle, wie etwa durch eine EU-Baumusterprüfung, bewertet werden dürfen. Dazu gehören auch Produkte mit künstlicher Intelligenz (KI), die nun als Hochrisikoprodukte gelten und zusätzliche Anforderungen der kommenden KI-Verordnung erfüllen müssen. Darüber hinaus werden in Anhang I Maschinenkategorien aufgelistet, bei denen das Konformitätsverfahren vom Hersteller selbst, sprich durch interne Fertigungskontrollen,  durchgeführt werden kann, sofern grundlegende Normen für Sicherheit und Schutz existieren. 


Anhang II listet Sicherheitsbauteile auf, darunter neu aufgenommene Software für Sicherheitsfunktionen, KI-basierte Bauteile mit selbstentwickelndem Verhalten und Filtersysteme zum Schutz vor gefährlichen Stoffen. Diese Liste ist nicht abschließend; auch andere sicherheitsrelevante Bauteile können aufgenommen werden. Die EU-Kommission kann Anhang II durch Hinzufügen oder Streichen von Bauteilen ändern, was auch Auswirkungen auf die Kategorien in Anhang I haben kann.


Anhang III legt die wesentlichen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz für Maschinen fest. Neu sind Vorschriften, die sich auf die zunehmende Vernetzung und den Einsatz von KI in Maschinen beziehen. So muss bei KI-gesteuerten Maschinen gewährleistet sein, dass das Weiterlernen im Betrieb keine Sicherheitsrisiken birgt. Maschinen müssen zudem gegen Cyberangriffe geschützt sein, um Manipulationen zu verhindern. Auch bei der Ergonomie wurden Anforderungen ergänzt, z.B. dass Maschinen autonom auf Menschen reagieren müssen. Darüber hinaus gelten neue Vorgaben für den Schutz vor Kontakt mit stromführenden Leitungen und bei der Verwendung von Rückhaltesystemen.

Neben den Pflichten der Hersteller werden erstmals auch konkrete Anforderungen an Importeure und Händler definiert. Zudem gibt es ein neues Kapitel für Konformitätsbewertungsstellen.


Neu ist auch der Ausschluss bestimmter elektrischer und elektronischer Produkte, wenn sie in den Geltungsbereich der Funkanlagenrichtlinie fallen. Gleichzeitig wird der Begriff der "wesentlichen Veränderung" klargestellt, sodass auch veränderte Maschinen wie neue Maschinen behandelt werden müssen.


Hersteller unvollständiger Maschinen müssen künftig relevante Sicherheitsanforderungen erfüllen und eine Risikobewertung vornehmen. Digitale Bereitstellung der Konformitätserklärung und Betriebsanleitungen wird erlaubt, allerdings müssen diese mindestens zehn Jahre zugänglich sein. Auf Wunsch müssen Papierdokumente kostenlos bereitgestellt werden. Die Verordnung integriert somit Digitalisierung, bleibt aber auch zugänglich für Nutzer, die traditionelle Dokumentation bevorzugen.


Zusammenfassend bringt die neue Verordnung insbesondere in den Bereichen Gesundheitsschutz,  KI, autonome Systeme und Cybersecurity erweiterte Anforderungen. Hersteller müssen sicherstellen, dass Maschinen sicher mit anderen vernetzten Systemen interagieren und gegen böswillige Eingriffe geschützt sind. Auch die Normen müssen überarbeitet werden, um die neuen Vorschriften umzusetzen. 


Für ausführlichere Informationen lesen Sie gerne mehr unter: Die neue Europäische Maschinen- verordnung oder setzen Sie sich konkret mit der Gesetzgebung auseinander Verordnung (EU) 2023/ des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtl


Wenn Ihr Unternehmen von der neuen Verordnung betroffen ist oder Sie Ihre Prozesse digitaler und zukunftssicher gestalten möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.



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