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CSRD - Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

CSRD - Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Im Januar 2023 trat die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Kommission in Kraft – eine neue Richtlinie, die eine erweiterte Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen und Umweltmaßnahmen vorsieht. Vielen ist in Sachen CSR-Berichterstattung die seit 2014 geltende Non-Financial Reporting Directive geläufig. Diese galt primär für börsennotierte Unternehmen, um Stakeholder über den Beitrag des Unternehmens gegenüber Umwelt und Nachhaltigkeit transparent aufzuklären. Die CSRD ersetzt die NFRD und weitet diese maßgeblich aus. Die neue CSR-Berichtspflicht tritt bereits ab dem 1. Januar 2025 für das Geschäftsjahr 2024 in Kraft. Dies bedeutet, das Geschäftsjahr 2024 ist bereits betroffen von der neuen Richtlinie - KMUs und andere bilanzrechtlich große Unternehmen werden sukzessiv auch involviert sein. Allein EU-weit werden somit etwa 49.000 Unternehmen statt zuvor 11.600 Unternehmen dieser Pflicht unterliegen und ihren Beitrag zur Nachhaltigkeit offenlegen.



Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

1. Erweiterte Berichtspflicht: Unternehmen müssen detaillierter und einheitlicher berichten, wobei Kennzahlen die Vergleichbarkeit fördern sollen. Die EU-Kommission hat hierzu Standards für alle Unternehmenstypen ausgearbeitet. Des Weiteren gibt es sektorspezifische Standards, gerade für Branchen mit hohen Risiken und auch für KMUs finden sich Standards, teils mit reduzierten Angabepflichten.


2. Doppelte Wesentlichkeit („Double Materiality“): Die neue CSR-Richtlinie fordert von Unternehmen eine doppelte Wesentlichkeitsperspektive. Das bedeutet, dass sie sowohl die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf das eigene Geschäft als auch ihre Einflüsse auf Umwelt und Gesellschaft offenlegen müssen. Die Berichterstattung soll umfassende Informationen enthalten, darunter Nachhaltigkeitsziele, die Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat, wesentliche negative Auswirkungen sowie nicht bilanzierte immaterielle Ressourcen. Zukünftig sind diese Angaben ausschließlich im Lagebericht zu veröffentlichen, da ein separater nichtfinanzieller Bericht nicht mehr zulässig ist.


3. Externe Prüfung: Nachhaltigkeitsberichte werden extern geprüft, ähnlich wie Finanzberichte, beginnend mit einer Prüfung von begrenzter und später höherer Sicherheit. Das bedeutet, eine Prüfung durch den Aufsichtsrat, wie zuvor, ist nicht mehr ausreichend. Ein Abschluss- oder Wirtschaftsprüfer oder anderweitig externe Prüfer werden die Leistungen des Unternehmens untersuchen bzw. die Angaben bestätigen oder nicht bestätigen.


4. Integration in den Lagebericht: Anders als zuvor werden Nachhaltigkeitsinformationen nun verpflichtender Teil des Lageberichts, in einem gesonderten Abschnitt, um ihre Bedeutung zu unterstreichen.


5. Digitales Berichtsformat: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird im European Single Electronic Format (ESEF) veröffentlicht, das maschinenlesbare XBRL-Tags nutzt.



Kriterien, nach denen Unternehmen der CSRD unterliegen

Betroffen von den neuen Richtlinien sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen, Versicherungen und Kreditinstitute, die beginnend ab dem Geschäftsjahr 2024


  • mehr als 500 Mitarbeitende UND

  • mindestens einen Umsatz von 40 Millionen Euro ODER

  • mindestens eine Bilanzsumme von 20 Millionen Euro


haben. Das bedeutet, dass das erste Kriterium und eines der beiden anderen Kriterien greifen muss, damit das Unternehmen berichtspflichtig ist. Für größere haftungsbeschränkte Unternehmen gelten ähnliche Kriterien. Der einzige Unterschied liegt lediglich bei der Mitarbeiterzahl. Im Gegensatz zu den kapitalorientierten Unternehmen liegt die Grenze bei den haftungsbeschränkten Firmen bereits bei 250 Mitarbeitenden.

Auch wenn es sich bei diesen Richtlinien um eine Verordnung der Europäischen Kommission handelt, so sind auch Nicht-EU-Unternehmen involviert. Solche Unternehmen unterliegen ebenfalls der CSRD, sobald mindestens ein Umsatz von 150 Millionen Euro innerhalb der EU und EU-Niederlassungen oder EU-Tochterunternehmen vorliegt.


Größere Unternehmen sind ähnliche Richtlinien schon zuvor gewohnt gewesen. Die angeführten Umsatz- und Mitarbeitergrenzen führen jedoch dazu, dass eine enorme Anzahl an KMUs nun auch berichtspflichtig ist. Allein in Deutschland sind es in etwa 15.000 Unternehmen, wo es zuvor lediglich 550 waren.


In der Regel sind Kleinstunternehmen vom Anwendungsbereich ausgenommen, jedoch sollte man sich nicht zu früh in falscher Sicherheit wiegen. Auch Kleinunternehmen sind gefragt, ihre Partner und Kooperationen zu berücksichtigen. Denn selbst wenn man unterhalb der genannten Grenzen liegt, kann man durchaus betroffen sein. Man stelle sich beispielsweise vor, ein Kleinunternehmen ist Lieferant für ein börsennotiertes Unternehmen, welches wieder der CSR-Berichterstattung unterliegt, so könnte das Kleinunternehmen mit in die Pflicht genommen werden, sich ebenfalls an die Richtlinien zu halten. Dementsprechend können Berichtspflichten aus indirekten Geschäftsbeziehungen entstehen.



Ist die Umsetzung der CSR-Berichtspflicht für KMUs realistisch?

Schauen wir uns beispielhaft den deutschen Maschinen -und Anlagenbau an, so äußerte sich bspw. der Verband deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) kritisch gegenüber der Neuerung. Der VDMA äußerte starke Bedenken, dass die Anforderungen der neuen CSRD besonders für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) schlichtweg nicht umsetzbar sein könnten. Laut Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann führten die umfangreichen Berichtsanforderungen zu einer hohen bürokratischen Belastung. Insbesondere die Notwendigkeit, die gesamte Wertschöpfungskette, die bei Maschinen und Anlagen oft Tausende von Bauteilen umfasst, in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzubeziehen, sei für viele KMUs praktisch kaum zu bewältigen.


Brodtmann schlug vor, die Anforderungen zu vereinfachen und einen risikobasierten Ansatz zu verfolgen, der sich auf die Bereiche konzentriert, in denen Unternehmen tatsächlich Einfluss haben. Zudem fordert er, dass sich die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung stärker an globalen Standards orientiert. Ein europäischer Alleingang könnte zu Doppelbelastungen für international tätige Unternehmen führen und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit sowie Arbeitsplätze in Europa gefährden.


Unabhängig von diesen Äußerungen sieht die EU-Kommission eine sukzessive Implementierung der Richtlinie vor. Für alle jetzt schon pflichtigen Unternehmen, sprich diejenigen, die bereits im erwähnten Anwendungsbereich sind, galten die Richtlinien bereits seit dem Geschäftsjahr 2024. Gemäß dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind ab dem Geschäftsjahr 2025 alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen fällig, und ab dem Geschäftsjahr 2026 alle “kapitalmarktorientierten KMUs, sofern sie nicht von der Möglichkeit des Aufschubs bis 2028 Gebrauch machen” (https://www.csr-in-deutschland.de/DE/CSR-Allgemein/CSR-Politik/CSR-in-der-EU/Corporate-Sustainability-Reporting-Directive/corporate-sustainability-reporting-directive-art.html).



Fazit

Die CSR-Direktive stellt sicher, dass Investoren und andere Interessengruppen Zugang zu Informationen haben, die sie benötigen, um die Auswirkungen der Unternehmen auf Menschen und Umwelt zu bewerten. Zudem können Investoren finanzielle Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsthemen besser einschätzen. Langfristig werden die Berichtskosten für Unternehmen gesenkt, indem die bereitzustellenden Informationen harmonisiert werden. Trotzdem sehen sich viele Klein- und Mittelständler zurecht einer großen Herausforderung gegenüber. Je eher man das Thema angeht und die Direktive implementiert, desto eher vermeidet man Konsequenzen bei Nichteinhaltung oder Image-Problemen, wenn es um Nachhaltigkeit geht.

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Dieser Blogartikel soll NICHT als lückenlose Rechtsberatung gelten, sondern hat lediglich einen informativen Zweck, Betroffene aufzuklären.


Folgende Quellen wurden zur Erstellung dieses Blogbeitrags genutzt:


https://finance.ec.europa.eu/capital-markets-union-and-financial-markets/company-reporting-and-auditing/company-reporting/corporate-sustainability-reporting_en


https://medizin-und-technik.industrie.de/nachhaltigkeit-medizintechnik/vdma-kritisiert-geplante-nachhaltigkeitsberichte/


https://www.csr-in-deutschland.de/DE/CSR-Allgemein/CSR-Politik/CSR-in-der-EU/Corporate-Sustainability-Reporting-Directive/corporate-sustainability-reporting-directive-art.html


https://kpmg.com/de/de/home/themen/uebersicht/esg/corporate-sustainability-reporting-directive.html#:~:text=Die%20im%20November%202022%20vom,der%20Nachhaltigkeitsberichterstattung%20von%20Unternehmen%20tiefgreifend.


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